Entlassungsmanagement

Anhand der zu Beginn der Rehabilitationsmaßnahme festgelegten Reha-relevanten Beschwerden und Reha-Diagnosen wird der Rehabilitationsverlauf analysiert und das Rehabilitationsergebnis für die spezifisch erhobenen Funktionsbeschwerden/-defizite erörtert. Erreichte Rehabilitationsziele sollten am Heimatort weiter konsolidiert werden, noch nicht erreichte Reha-Ziele sollen durch hier vermittelte Behandlungs- und Therapiestrategien in der häuslichen Umgebung entsprechend weiter angestrebt werden.

Die Ressourcen des Patienten werden dabei exakt analysiert, um die Nachhaltigkeit der Rehabilitationsmaßnahme entsprechend zu gewährleisten.

Spezielle Nachsorgeleistungen, die im Rehabilitationsverlauf erörtert wurden, werden abschließend nochmals vertieft und in ihrer Konsequenz entsprechend besprochen. Nachsorgeleistungen finden dabei auf verschiedenen Ebenen statt.

Die Empfehlungen für weiterführende Maßnahmen beziehen sich dabei auf medizinische, krankheitsspezifische und ggf. sozialmedizinische Leistungen, einschließlich der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung.

Über den Rehabilitationsaufenthalt wird ein Entlassungsbericht erstellt, der die Kriterien „Leitfaden zum einheitlichen Entlassungsbericht der medizinischen Rehabilitation der gesetzlichen Rentenversicherung 2015, Deutsche Rentenversicherung“ erfüllt. Entlassungsberichte für Patienten der Krankenkasse bzw. für Selbstzahler erfolgen als freier Arztbrief.

Die Erstellung des Entlassungsbriefes erfolgt zeitnah, um dann an die entsprechenden Verteiler verschickt zu werden.

Im Folgenden möchten wir Ihnen zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Rehabilitationsmaßnahme im Detail Stellung nehmen.

Welche Entlassungsunterlagen erhalten Sie zum Reha-Ende?

Sollte sich aufgrund des Rehabilitationsverlaufes eine dringliche Weitergabe von insbesondere medizinischen Informationen ergeben, wird ein Kurzarztbrief erstellt, der Ihnen am Entlassungstag ausgehändigt wird. Wesentliche Informationen sind die Rehabilitationsdiagnosen, Besonderheiten des Entlassungsbefundes, insbesondere von diagnostischen bzw. therapeutischen Maßnahmen. Therapieempfehlungen hinsichtlich Heil- und Hilfsmitteln, noch erforderlichen medizinischen oder sozialmedizinischen Maßnahmen, einschließlich medikamentöser Therapie, werden hier dokumentiert. Besondere Befunde werden bei Erfordernis immer mit dem zuständigen Kollegen der Akutklinik oder der niedergelassenen Praxis erörtert, sodass eine nahtlose Weiterbehandlung des Patienten gewährleistet ist.

Patienten, die über die Deutsche Rentenversicherung bzw. die Krankenkasse eine Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch genommen haben, erhalten eine Entlassungsmitteilung, in der neben den Aufenthaltsdaten auch ihr Erwerbsstatus aufgeführt ist, bzw. die Mitteilung (wenn sie noch im Berufsleben stehen) über die Arbeitsfähigkeit/Arbeitsunfähigkeit bei Entlassung. Die Entlassungsmitteilung kann auch als Aufenthaltsbescheinigung verwendet werden.

Bei Rehabilitanden, welche in einem Arbeitsverhältnis stehen und uns arbeitsunfähig verlassen, dokumentieren wir, ob eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist bzw. in welchem Zeitfenster diese erfolgen soll. Dieses Dokument verbleibt in unserer Klinik und wird der Deutschen Rentenversicherung zugesandt.

Ausführlichere Informationen über Ihren stationären Rehabilitationsaufenthalt mit sozialmedizinischen und medizinischen Aspekten übermitteln wir im ausführlichen Reha-Entlassungsbrief. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse bzw. als Selbstzahler in unserem Hause waren, erhalten einen ähnlich aufgebauten Brief, der sich auf die medizinischen Sachverhalte konzentriert.

Üblicherweise wird der Entlassungsbericht an den Kostenträger, die Akutklinik, ambulant behandelnden Ärzte und auf Wunsch auch an Sie zugesandt.

Wie geht es nach der Rehabilitation bei beruflich tätigen Patienten weiter?

Bei Reha-Verfahren über die Deutsche Rentenversicherung ist die ärztliche medizinische Leistungsbeurteilung ein wichtiger Bestandteil des Reha-Entlassungsbriefes.

Es erfolgt ein Abgleich zwischen Ihren Beschwerden und sogenannten Funktionseinschränkungen sowie Befähigungen gegenüber Ihrem persönlichen Leistungsprofil am Arbeitsplatz. Diese Beurteilung wird in erster Linie aus urologischer/nephrologischer Sicht von uns erstellt und mit Ihnen einvernehmlich erörtert.

Kann Ihre bisherige berufliche Tätigkeit sofort oder nach einer entsprechenden Rekonvaleszenzzeit wieder aufgenommen werden, ergeben sich für Sie keine weiteren Konsequenzen. Stellen wir jedoch fest, dass Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr oder nur in eingeschränktem Umfang möglich ist, beraten wir Sie während des Reha-Aufenthaltes ärztlich sozialmedizinisch über Alternativen und Unterstützungsmöglichkeiten, wie z. B. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). In diesem Zusammenhang dienen wir im Wesentlichen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Antrag für LTA kann beispielsweise auf eine Reha-Fachberatung der DRV abzielen, was in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit zur Findung neuer beruflicher Perspektiven beitragen kann.

Selbstverständlich beraten unsere Ärzte und die Sozialdienstmitarbeiter auch bei besonderen Problemlagen, wie zum Beispiel Nachteilsausgleichen über die Versorgungsämter oder Regelungen im Sozialsystem.

Wie gestaltet sich der Wiedereintritt ins Erwerbsleben?

Sollte im Falle einer weiteren Arbeitsunfähigkeit eine stufenweise Wiedereingliederung binnen der ersten vier Wochen nach der Rehabilitationsmaßnahme möglich sein, wird unser Sozialdienst gemeinsam mit Ihnen Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen, um den schrittweisen Wiedereinstieg in Ihren Beruf zu ermöglichen. Diese Form der Wiedereingliederung fällt in die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung.

Ab der fünften Woche nach Reha-Aufenthalt fällt die Zuständigkeit in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Stufenplan zur beruflichen Wiedereingliederung wird dann über die ambulant tätigen Ärzte vorgenommen.

Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie formal arbeitsunfähig. Ihre Lohnersatzleistung erhalten Sie je nach Zuständigkeit und Dauer der vorherigen Arbeitsunfähigkeit von der Deutschen Rentenversicherung bzw. von der Krankenkasse.

Welche Aufgaben hat ein Sozialdienst einer Rehabilitationseinrichtung?

Die klinische Sozialarbeit ergänzt die ärztliche und psychologische Behandlung durch fachliche Hilfen für Patienten, die berufliche, wirtschaftliche, persönliche und soziale Probleme haben im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder Behinderung.

Die klinische Sozialarbeit greift diese Probleme auf und trägt zu einer Lösung bei, die die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe des Patienten wieder herstellen soll.

Klinische Sozialarbeit berät in sozialen und sozialrechtlichen Fragen, die insbesondere mit dem Klinikaufenthalt, seinen Ursachen und Folgen in Zusammenhang stehen. Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an Leistungsträger, die nach dem Sozialgesetzbuch zur Auskunft und Beratung verpflichtet sind.

Eine besondere Aufgabe der klinischen Sozialarbeit besteht in der Abklärung der sozialen und beruflichen Situation des Patienten und ggf. bei sich krankheitsbedingt ergebenden Einschränkungen bei Partizipationsmöglichkeiten mitzuwirken, u. a. auch durch die Erhebung fremdanamnestischer Informationen.

Ziel dieser Hilfe ist es, den Patienten den Zugang zu den Sozialleistungen, insbesondere zu berufsfördernden und ergänzenden Leistungen der Rehabilitation, sowie zur wirtschaftlichen Absicherung zu erleichtern und sie bei den entsprechenden Formalitäten zu unterstützen. Klinische Sozialarbeit wird darüber hinaus bei der Vorbereitung der Entlassung und Sicherung der Nachsorge tätig.

Die Beratung erfolgt in Einzelgesprächen für die Patienten sowie für deren Partner und Angehörige. Darüber hinaus werden Vorträge zu sozialrechtlichen Themen angeboten.

Im Einzelnen können folgende Hilfen notwendig werden:

Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, insbesondere durch:

  • Vermittlung von berufsfördernden Maßnahmen, vorwiegend in Zusammenarbeit mit Rentenversicherungsträgern, Arbeitsämtern, Berufsgenossenschaften u. a.
  • Beratung zur stufenweisen Wiedereingliederung, Arbeitsplatzumsetzung, Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern, Schwerbehindertenvertretern, Betriebsräten

Hilfen zur Sicherung der Nachsorge, insbesondere durch:

  • Vermittlung in stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Pflege
  • Vermittlung von ambulanter und häuslicher Pflege, Antragstellung einer Pflegestufe
  • Vermittlung einer Entlastung in der Haushaltsführung
  • Informationen über Selbsthilfe- und Angehörigengruppen
  • Informationen über und Kontaktaufnahme mit psychosozialen Beratungsdiensten,
  • Integrationsfachdiensten u. a.

Hilfen bei der Durchsetzung von finanziellen Ansprüchen, z. B.:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall,
  • Krankengeld durch gesetzliche Krankenkassen
  • Zahlungen von Übergangsgeld durch Rentenversicherungsträger
  • Leistungen bei Arbeitslosigkeit und in sozialen Notlagen
  • Leistungen nach dem PfVG

Beratung zu:

  • Schwerbehindertenrecht
  • Rentenfragen
  • Betreuungsrecht
  • Hilfsangeboten in sozialen Notlagen Hilfen zur Abklärung in rechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten.

Können Sie selbst etwas nach der Rehabilitationsmaßnahme für Ihre weitere Gesundung und Ihren Gesundheitszustand tun?

Während Ihres Rehabilitationsaufenthaltes kümmern sich Ärzte, Psychologen, das Pflegepersonal, Physio-, Ergo-, Sporttherapeuten und unsere Ernährungsberater um Sie zur Erreichung Ihrer Rehabilitationsziele.

Während der Vielzahl der Einzelgespräche mit den therapeutischen Gruppen, aber auch im Rahmen der Vortragsveranstaltungen und Aushändigung von Informationsmaterialien, geben wir Ihnen zusätzlich besondere Strategien mit auf den Weg, die Ihre Rehabilitationsergebnisse festigen und ausbauen sollen. Dabei erhalten Sie entsprechende Anleitungen, die Sie häufig in der häuslichen Umgebung selbstständig fortführen mögen.

Dabei kommen auch allgemein gesundheitsförderliche Maßnahmen zur Anwendung, um den Erfolg der Rehabilitationsmaßnahme zu sichern, wobei Ihre Motivation einen entscheidenden Aspekt zur weiteren Gesundung darstellt.

Sollten sich weitere Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne ärztlicherseits oder über die Telefon-Hotline unserer Verwaltungsmitarbeiter zur Verfügung.

Kontakt


Kliniken Hartenstein
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34537 Bad Wildungen

Tel: 0 56 21 - 880
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Günter-Hartenstein-Str. 8
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Fachklinik für uroonkologische Rehabilitation und Anschlussheilbehandlung

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Fax: 0 56 21 - 75 11 01

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Fachklinik für Orthopädie und Psychosomatik

Zur Herche 2
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Fax: 0 56 21 - 76 10 09

verwaltung-birkental@kliniken-hartenstein.de
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Besondere Leistungen


Machen Sie Anderen eine Freude!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit für Ihren Verwandten oder Bekannten, die bei uns in der Klinik zu einer Rehabilitationsmaßnahme sind, eine besondere Leistung zuzubuchen.

Überraschen Sie doch einfach Ihre Liebsten mit einem frischen Blumenstrauß auf dem Zimmer oder Pralinen.

Für weitere Infos und alle zubuchbaren Specials sprechen Sie uns gern an unter:
05621/881100 oder per Email unter special@kliniken-hartenstein.de!

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