Im Rahmen eines Symposiums zum Thema „Ergebnisqualitätssicherung in der Medizin“ wurde am Freitag, dem 31. August 2018 im Maritim-Badehotel erstmals der Günter-Hartenstein-Preis verliehen.
Die mit 10.000 Euro dotierte Auszeichnung ging in Anwesenheit von Landrat Dr. Kubat, dem neuen Bürgermeister Bad Wildungens, Herrn Ralf Gutheil sowie Vertretern von Rentenversicherungen und zahlreichen weiteren Gästen an den Oberarzt Dr. Björn Löppenberg aus dem Team von Prof. Noldus, Ordinarius für Urologie an der Universität Bochum in Herne.
Der Preis wurde nach dem 2008 verstorbenen Gründer der Hartenstein-Kliniken benannt und soll innovative Entwicklungen in der Rehabilitation unterstützen. Dem Namensgeber Günter-Hartenstein war es stets ein Anliegen, die Rehabilitationsmedizin nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und auf hohem fachlichen Niveau durchzuführen. Professor Dr. Ullrich Otto, dessen langjähriger Wegbegleiter und Ärztlicher Direktor des Urologischen Kompetenzzentrums für die Rehabilitation, wies in seiner Ansprache zur Preisverleihung auf das vielfältige Wirken von Günter Hartenstein hin und unterstrich seine unterstützende Wirkung auf die Entwicklung der Rehabilitationsmedizin, welche die Familie fortsetzen will.
Die Arbeit von Oberarzt Dr. Löppenberg aus dem Team von Professor Noldus erhielt den Preis für eine Studie über den Einfluss der Anschlussheilbehandlung auf funktionelle Langzeitergebnisse nach radikaler Prostatektomie. Der Festakt wurde von einem medizinischen Symposium umrahmt, konzipiert von Prof. Dr. Ullrich Otto in gemeinsamer Moderation mit Prof. Dr. Joachim Noldus. Für dieses Symposium konnten hervorragende internationale und nationale Redner gewonnen werden, die sich mit der Problematik der Ergebnisqualitätssicherung in der Medizin auseinandergesetzt haben, allen voran Prof. Dr. Hartwig Huland, Gründer der Martini-Klinik in Hamburg, der sich zunächst mit der Notwendigkeit der globalen Vernetzung zur Qualitätssicherung in der Chirurgie auseinandersetzte. Der Oberarzt Dr. Marius C. Butea-Bocu vom UKR (Urologischen Kompetenzzentrum) der Kliniken Hartenstein präsentierte in eindrucksvoller Weise mit seinem Beitrag “ Vom Kurmediziner zum Partner in der urologischen Ergebnisqualitätssicherung“, mit welcher Qualität die Ergebnisqualitätssicherung in der Rehabilitationsmedizin implementiert werden kann. Frau Dr. Leicht von der AOK konnte mit ihrem Vortrag „Nutzung von Abrechnungsdaten für die Ergebnisqualitätssicherung“ aufzeigen, dass auch Abrechnungsdaten der Krankenkassen zur Ergebnisqualitätssicherung beitragen können. Der Vortrag „return to work“ von Frau Anneke Ullrich aus dem UKE der Universitätsklinik Hamburg konnte aufzeigen, dass im Zuge einer guten fachspezifischen Rehabilitationsmaßnahme Patienten nach großen operativen Eingriffen wieder erfolgreich ins Berufsleben reintegriert werden konnten.
Der Stellenwert des Symposiums wurde dadurch aufgewertet, dass die unterschiedlichen Fachdisziplinen, darunter Akutmediziner, Rehabilitationsmediziner, Krankenkassen und Kostenträger den Facettenreichtum der Ergebnisqualitätssicherung aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten konnten.
Auf Grund der gelungenen Veranstaltung, die geprägt war durch hoch qualifizierte Vorträge und intensive Diskussionen durch die Redner, Moderatoren und Zuhörer wird angedacht, diese Form des wissenschaftlichen Austausches in Bad Wildungen weiterzuführen.
Rehabilitationsforschungspreis Günter Hartenstein
Ausschreibung:
In Gedenken und mit großem Respekt für das beeindruckende Lebenswerk des Klinikpioniers Günter Hartenstein, der vier fachlich anerkannte Kliniken unterschiedlicher medizinischer Ausrichtungen auf dem Rehabilitationssektor etablierte, vergibt die Familie Hartenstein den
„Günter-Hartenstein-Preis“
Entsprechend dem stets besonderen Anliegen von Günter Hartenstein, permanente Forschungsaktivitäten anzuregen und zu fördern, sollen mit diesem Preis besonders innovative Arbeiten auf dem Gebiet der Rehabilitationsforschung gefördert werden, um zur Entwicklung innovativer Rehabilitationskonzepte sowie zu einer Verbesserung der medizinischen Rehabilitation beizutragen.
Der demographische Wandel, die sich ständig verändernde Gesellschaft sowie die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre und die damit verbundene verlängerte Lebensarbeitszeit bei nur begrenzten finanziellen Mitteln stellen die Sozialleistungsträger vor eine permanente Herausforderung. Künftig wird der Fokus noch stärker auf eine zielgenaue, effektive und passgenaue medizinische Rehabilitation zu richten sein und damit einhergehend eine noch stärkere Vernetzung der verschiedenen Sozialleistungsträger erforderlich werden, um eine optimale, ineinandergreifende und lückenlose Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund besteht das vornehmlichste Ziel des „Günter-Hartenstein-Preises“ darin, wissenschaftlich begründete Erkenntnisse und Konzepte, die zur Verbesserung der medizinischen Rehabilitation und damit zur Sicherstellung der Qualität und der Erbringung von bedarfsgerechten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beitragen, zu fördern und zu ehren.
Der „Günter-Hartenstein-Preis“ ist mit 10.000,00 Euro dotiert und wird für eine herausragende und aktuelle wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der versorgungsnahen Rehabilitationsforschung, insbesondere in den Indikationen Onkologie, Orthopädie oder Psychosomatik, verliehen, die sich durch ihren innovativen Charakter auszeichnet und zu einer Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation beiträgt.
Eingereicht werden können zwei Jahre vor der Auslobung oder später abgeschlossene Arbeiten, wie z.B. Habilitationsschriften, Dissertationen, Diplomarbeiten, veröffentlichte Projektberichte (eine Arbeit pro Bewerbung). Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht für andere Preisbewerbungen eingereicht sein oder bereits einen Preis erlangt haben. Es können sich sowohl Einzelpersonen als auch Forschungsgruppen bewerben und es sind sowohl Eigenbewerbungen als auch Vorschläger Dritter möglich.
Über die Preisvergabe entscheidet das Kuratorium, auf der Grundlage des Vorschlages eines Gutachterkreises. Das Kuratorium besteht aus führenden Vertretern der Rentenversicherung und ausgewiesenen Persönlichkeiten aus dem Bereich der medizinischen Rehabilitation sowie einem Vertreter der Familie Hartenstein. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen.
Die Abgabe erfolgte bis zum 31.07.2017.