Der Weg zu einer Rehabilitation ist einfacher als viele Menschen annehmen. Die wichtigste Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten. Was viele Menschen auch nicht wissen: Sie haben in den meisten Fällen ein Wahlrecht. Mit anderen Worten: Sie dürfen die Rehaklinik aussuchen. Auf dieser Seiten finden Sie daher auch die wichtigsten Informationen auf dem Weg zur Reha in der Klinik Ihrer Wahl. Zuerst aber geht es um Ihren Reha-Antrag.
Reha, Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung?
Bei der Beantragung einer Reha werden Sie verschiedenen Begriffen begegnen: Lassen Sie sich dadurch nicht irritieren.
Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung: Mehr als 90 Prozent der Rehas in den Kliniken Hartenstein sind vom Fachbegriff her sogenannte Anschlussrehabilitationen oder Anschlussheilbehandlungen. Dabei handelt es sich in der Regel um Reha-Maßnahmen, die sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließen. Der typische Fall im Urologischen Kompetenzzentrum der Kliniken Hartenstein sind beispielsweise die Reha nach Eingriffen an der Prostata oder bei schweren Nierenerkrankungen.

Weg zur Reha nach einer Krankenhausbehandlung
Die Schritte auf dem Weg zur Reha unterscheiden sich von Fall zu Fall. Am einfachsten ist es in der Regel, wenn Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, beispielsweise wegen einer Krebserkrankung oder einer schweren Verletzung. Dann leitet der Sozialdienst die in den Behandlungsleitlinien vorgesehen Rehabilitationsbehandlungen oder Anschlussheilbehandlungen ein – und versorgt Sie mit allen weiteren Informationen.
Weg zur Reha nach ambulanter Behandlung
Aber auch Haus- oder Fachärzte können eine Reha befürworten. In diesen Fällen ist der Aufwand bei der Beantragung für Sie meist etwas höher. Ärzte, Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger stehen Ihnen aber in diesem Fall mit Beratungsangeboten zur Seite.
Reha-Antragsverfahren und Musteranträge
Allgemeines Reha-Antragsformular (Deutsche Rentenversicherung)
Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha
Wenn eine Reha ärztlich befürwortet ist und Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Klinik für Ihre Reha selbst aussuchen. Das ist gesetzlich so geregelt. Die Vorschrift gilt für alle Rehabilitationseinrichtungen, also für stationäre und ambulante Reha. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Antrag auf eine Rehabilitation Ihren Vorschlag für die Klinik Ihrer Wahl einreichen. Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier: Wunsch- und Wunschrecht für Ihre Reha.
Voraussetzungen für die Rehabilitation
Für eine Rehabilitation in den Kliniken Hartenstein können Sie über die Rentenversicherung, die Krankenkasse und als Selbstzahler aufgenommen werden. Unsere Kliniken haben einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und sind beihilfefähig. Das bedeutet, die Hartenstein-Kliniken kommen sowohl für gesetzliche wie privat Versicherte in aller Regel infrage – und Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht (siehe oben) ausüben.
Die Anmeldung in unseren Rehakliniken kann im Einzelnen erfolgen:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt durch Beantragung und Veranlassung des Klinikarztes und/oder Sozialarbeiters (Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation)
- Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Leistungsträger (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse, Privatkrankenversicherung, Beihilfestelle)
- Durch Anforderung und Buchung unserer Sonderprogramme. Zu diesen Angeboten zählen beispielsweise das „14-Tage Gesundheitspaket“ oder das Gesundheits-Arrangement „Zeit für mich“ für Begleitpersonen unserer Patientinnen und Patienten. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Reha mit Partner
Sie haben Fragen zu Ihrer Reha?
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterversorgen Sie gerne mit allen notwendigen Informationen zur Beantragung Ihrer Reha oder Anschlussheilbehandlung.
UKR Klinik Wildetal
Fachklinik für uroonkologische, urologische, nephrologische und orthopädische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation

Telefon 05621 / 88 1084
Fax 05621 / 88 1027
E-Mail: verwaltung-wildetal@kliniken-hartenstein.de

Telefon 05621 / 88 1056
Fax 05621 / 88 1027
E-Mail: verwaltung-wildetal@kliniken-hartenstein.de
UKR Klinik Quellental
Fachklinik für uroonkologische und urologische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation

Telefon 05621 / 75 1002
Fax 05621 / 75 1101
E-Mail: verwaltung-quellental@kliniken-hartenstein.de

Telefon 05621 / 75 1003
Fax 05621 / 75 1101
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Klinik Birkental
Fachklinik für Orthopädie und Psychosomatik

Telefon 05621 / 76 1001
Fax 05621 / 76 1009
E-Mail: verwaltung-birkental@kliniken-hartenstein.de

Telefon 05621 / 76 1002
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E-Mail: verwaltung-birkental@kliniken-hartenstein.de