Der Weg zu einer Rehabilitation ist einfacher als viele Menschen annehmen. Die wichtigste Voraussetzung ist ein ärztliches Gutachten. Was viele Menschen auch nicht wissen: Sie haben in den meisten Fällen ein Wahlrecht. Mit anderen Worten: Sie dürfen die Rehaklinik aussuchen. Auf dieser Seiten finden Sie daher auch die wichtigsten Informationen auf dem Weg zur Reha in der Klinik Ihrer Wahl. Zuerst aber geht es um Ihren Reha-Antrag.
Reha, Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung?
Bei der Beantragung einer Reha werden Sie verschiedenen Begriffen begegnen: Lassen Sie sich dadurch nicht irritieren.
Anschlussrehabilitation oder Anschlussheilbehandlung: Mehr als 90 Prozent der Rehas in den Kliniken Hartenstein sind vom Fachbegriff her sogenannte Anschlussrehabilitationen oder Anschlussheilbehandlungen. Dabei handelt es sich in der Regel um Reha-Maßnahmen, die sich unmittelbar an eine stationäre Krankenhausbehandlung anschließen. Der typische Fall im Urologischen Kompetenzzentrum der Kliniken Hartenstein sind beispielsweise die Reha nach Eingriffen an der Prostata oder bei schweren Nierenerkrankungen.
Weg zur Reha nach einer Krankenhausbehandlung
Die Schritte auf dem Weg zur Reha unterscheiden sich von Fall zu Fall. Am einfachsten ist es in der Regel, wenn Sie in einem Krankenhaus stationär behandelt werden, beispielsweise wegen einer Krebserkrankung oder einer schweren Verletzung. Dann leitet der Sozialdienst die in den Behandlungsleitlinien vorgesehen Rehabilitationsbehandlungen oder Anschlussheilbehandlungen ein – und versorgt Sie mit allen weiteren Informationen.
Weg zur Reha nach ambulanter Behandlung
Aber auch Haus- oder Fachärzte können eine Reha befürworten. In diesen Fällen ist der Aufwand bei der Beantragung für Sie meist etwas höher. Ärzte, Krankenkassen oder Rentenversicherungsträger stehen Ihnen aber in diesem Fall mit Beratungsangeboten zur Seite.
Reha-Antragsverfahren und Musteranträge
Allgemeines Reha-Antragsformular (Deutsche Rentenversicherung)
Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha
Gesund werden in der Rehaklinik Ihrer Wahl
Wussten Sie schon, dass Sie die Klinik für eine Reha in der Regel selbst aussuchen können? Das Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Hier lesen Sie, wie Sie das Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha ausüben können.
Der Erfolg einer Reha hängt auch wesentlich davon ab, dass Sie sich wohlfühlen. Und das gelingt am einfachsten, wenn Sie selbst bestimmen, wo und wie Sie Ihre Reha verbringen. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben und damit die für Sie geeignete Rehabilitationsklinik selbst aussuchen dürfen.
Die Vorschrift will Patientinnen und Patienten stärken, die Selbstbestimmung fördern und Ihnen für die Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung ermöglichen. Das Wunsch- und Wahlrecht gilt für alle Rehabilitationseinrichtungen, also für stationäre und ambulante Reha.
Wunsch- und Wahlrecht: Wie finden Sie die richtige Klinik?
Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber, welche Klinik für Sie besonders geeignet ist – und Ihnen gefällt. Achten Sie darauf, dass die Qualität der medizinisch therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen. Denn Rehabilitation ist nicht gleich Rehabilitation. Kliniken sind dann eine gute Wahl, wenn sie nachprüfbar hohen Qualitätsanforderungen genügen.
Bei der Auswahl Ihrer Klinik sind Vorgaben zu beachten. Wichtig ist vor allem, dass die Klinik Ihrer Wahl für Ihre Reha geeignet ist. Ihrem Wunsch dürfen also keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Dazu müssen die Kliniken zertifiziert und von Ihrem Leistungsträger anerkannt sein.
Geeignete Rehakliniken sollten von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert worden sein. Dies trifft beispielsweise auf alle Mitgliedskliniken der DEGEMED zu, die nach den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zertifiziert sind (§ 20 Absatz 2a SGB IX). So können Sie jederzeit sicher sein, qualitativ hochwertig therapiert und versorgt zu werden. Und schließlich muss die Klinik Ihrer Wahl über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers verfügen.
Alle drei Reha-Kliniken der Hartenstein-Gruppe erfüllen die oben genannten Bedingungen, sind von der DEGEMED zertifiziert und darüber hinaus mehrfach ausgezeichnet.
Leistungsträger wie Renten- oder Krankenversicherer dürfen bei berechtigten Reha-Maßnahmen über den gesetzlich festgelegten Eigenanteil hinaus keine weiteren Zahlungen fordern. Eine Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das heißt: Sie haben gegenüber dem Reha-Träger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung.
Sollte der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, so muss er das in einem Bescheid begründen. Aussagen, dass eine bestimmte Klinik für Sie nicht geeignet sei oder nicht belegt werden dürfe, sollten Sie genau überprüfen. Die Klinik Ihrer Wahl wird Sie in der Regel dabei unterstützen, etwaige Einwände zu entkräften. So gerüstet können und sollten Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um Ihr Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen.
Wunsch- und Wahlrecht ausüben: Formulare zum Vorschlag einer Wunschklinik
Hier finden Sie die Vorlagen zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts d. h. zur Auswahl einer bestimmten von Ihnen ausgewählten Klinik.
Sie haben Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha?
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen Sie gerne mit allen notwendigen Informationen und unterstützen Sie auch bei der Beantragung Ihrer Reha oder Anschlussheilbehandlung. Rufen Sie uns einfach unter einer der untenstehenden Nummern an.
Voraussetzungen für die Rehabilitation
Für eine Rehabilitation in den Kliniken Hartenstein können Sie über die Rentenversicherung, die Krankenkasse und als Selbstzahler aufgenommen werden. Unsere Kliniken haben einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und sind beihilfefähig. Das bedeutet, die Hartenstein-Kliniken kommen sowohl für gesetzliche wie privat Versicherte in aller Regel infrage – und Sie können Ihr Wunsch- und Wahlrecht (siehe oben) ausüben.
Die Anmeldung in unseren Rehakliniken kann im Einzelnen erfolgen:
- Nach einem Krankenhausaufenthalt durch Beantragung und Veranlassung des Klinikarztes und/oder Sozialarbeiters (Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation)
- Durch Beantragung eines Heilverfahrens beim zuständigen Leistungsträger (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse, Privatkrankenversicherung, Beihilfestelle)
- Durch Anforderung und Buchung unserer Sonderprogramme. Zu diesen Angeboten zählen beispielsweise das „14-Tage Gesundheitspaket“ oder das Gesundheits-Arrangement „Zeit für mich“ für Begleitpersonen unserer Patientinnen und Patienten. Ausführliche Informationen finden Sie hier: Reha mit Partner
Sie haben Fragen zu Ihrer Reha?
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterversorgen Sie gerne mit allen notwendigen Informationen zur Beantragung Ihrer Reha oder Anschlussheilbehandlung.
UKR Klinik Wildetal
Fachklinik für uroonkologische, urologische, nephrologische und orthopädische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation
Telefon 05621 / 88 1056
Fax 05621 / 88 1027
E-Mail: verwaltung-wildetal@kliniken-hartenstein.de
UKR Klinik Quellental
Fachklinik für uroonkologische und urologische Rehabilitation und Anschlussrehabilitation
Telefon 05621 / 75 1002
Fax 05621 / 75 1101
E-Mail: verwaltung-quellental@kliniken-hartenstein.de
Telefon 05621 / 75 1003
Fax 05621 / 75 1101
E-Mail: verwaltung-quellental@kliniken-hartenstein.de
Klinik Birkental
Fachklinik für Orthopädie und Psychosomatik
Telefon 05621 / 76 1001
Fax 05621 / 76 1009
E-Mail: verwaltung-birkental@kliniken-hartenstein.de
Telefon 05621 / 76 1002
Fax 05621 / 76 1009
E-Mail: verwaltung-birkental@kliniken-hartenstein.de