Wer übernimmt die Kosten für meine Rehabilitationsmaßnahme (REHA)?
Welche Schritte führen mich zur Klinik meiner Wahl?
Fragen, die wir auf dieser Seite zu beantworten hoffen, um Ihnen die ersten Schritte auf dem Weg zur Reha leichter zu machen.
Wer übernimmt die Kosten meiner medizinischen Rehabilitation?
Ihr Weg zu einer medizinischen Rehabilitation (REHA) in den Kliniken Hartenstein beginnt mit einem Besuch bei Ihrem behandelnden Arzt, der die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme (REHA) feststellt. Die Antragsformulare für eine medizinische Rehabilitation (REHA) erhalten Sie je nach Zuständigkeit bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem Rentenversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung Bund). Der medizinische Dienst der Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung prüft dann, ob Ihre medizinische Maßnahme bewilligt wird. Damit ist auch die Kostenfrage geklärt. Bei stationärer medizinischer Rehabilitation (REHA) wird eine Eigenbeteiligung von 10?/ Tag erhoben, für längstens 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Diese Eigenbeteiligung entfällt, wenn ein sog. Härtefall vorliegt, d.h. Geringverdiener (mit einem Einkommen von ca. unter 1000?) können sich per Antrag von der Zuzahlung befreien lassen oder eine Zahlungsminderung beantragen. Für die Zeit des Übergangsgeldbezuges sind die Patienten von der Zuzahlung befreit.
Wer übernimmt die Kosten bei einer Anschlussheilbehandlung?
Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) (d.h. bei medizinisch notwendigen Maßnahmen unmittelbar im Anschluss an eine Operation) entfällt die Zuzahlung, wenn sie bereits für 14 Tage im Krankenhaus Zuzahlung geleistet haben. Die Anmeldung zu einer Anschlussheilbehandlung erfolgt in der Regel durch den Sozialdienst oder den behandelnden Arzt des Krankenhauses.
Weitere Möglichkeiten für Selbstzahler:
Natürlich können Sie auch eine private mehrwöchige Heilmaßnahme in den Kliniken Hartenstein durchführen bzw. unsere verkürzten Angebote nutzen. Wenn Sie mit ihrem Partner anreisen möchten, besteht die Möglichkeit zur Unterbringung von Begleitpersonen. Gerne informieren wir Sie ausführlich!
Wahl von Klinik und Terminen
Bei der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, eine Klinik Ihrer Wahl zu benennen. Durch den Kostenträger wird Ihnen dann die Einrichtung und der Ort der Rehabilitationsmaßnahme mitgeteilt, die in der Regel auf drei Wochen ausgelegt ist. Für organisatorische Fragen bezüglich ihres Antrages können Sie sich auch gerne bei den Mitarbeitern unserer Verwaltung informieren. Diese stimmen auch mit Ihnen den Termin Ihrer Heilmaßnahme ab.