Wunsch- und Wahlrecht

Gesund werden in der Rehaklinik Ihrer Wahl

Wussten Sie schon, dass Sie die Klinik für eine Reha in der Regel selbst aussuchen können? Das Wunsch- und Wahlrecht bei der Reha ist sogar gesetzlich festgeschrieben. Hier lesen Sie, wie Sie das Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha ausüben können.

Der Erfolg einer Reha hängt auch wesentlich davon ab, dass Sie sich wohlfühlen. Und das gelingt am einfachsten, wenn Sie selbst bestimmen, wo und wie Sie Ihre Reha verbringen. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Sie ein Wunsch- und Wahlrecht haben und damit die für Sie geeignete Rehabilitationsklinik selbst aussuchen dürfen.

Die Vorschrift will Patientinnen und Patienten stärken, die Selbstbestimmung fördern und Ihnen für die Rehabilitation möglichst viel Raum zur eigenverantwortlichen Gestaltung ermöglichen. Das Wunsch- und Wahlrecht gilt für alle Rehabilitationseinrichtungen, also für stationäre und ambulante Reha.

Wunsch- und Wahlrecht: Wie finden Sie die richtige Klinik?

Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst im Krankenhaus, bei Beratungsstellen der Rehabilitationsträger oder im Internet darüber, welche Klinik für Sie besonders geeignet ist – und Ihnen gefällt. Achten Sie darauf, dass die Qualität der medizinisch therapeutischen Leistungen, Lage, Service und Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen. Denn Rehabilitation ist nicht gleich Rehabilitation. Kliniken sind dann eine gute Wahl, wenn sie nachprüfbar hohen Qualitätsanforderungen genügen.

Ist jede Reha-Klinik frei wählbar?

Bei der Auswahl Ihrer Klinik sind Vorgaben zu beachten. Wichtig ist vor allem, dass die Klinik Ihrer Wahl für Ihre Reha geeignet ist. Ihrem Wunsch dürfen also keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Dazu müssen die Kliniken zertifiziert und von Ihrem Leistungsträger anerkannt sein.

Wie erkennen Sie geeignete Reha-Kliniken?

Geeignete Rehakliniken sollten von einer unabhängigen Stelle nach anerkannten Qualitätsstandards überprüft und zertifiziert worden sein. Dies trifft beispielsweise auf alle Mitgliedskliniken der DEGEMED zu, die nach den Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zertifiziert sind (§ 20 Absatz 2a SGB IX). So können Sie jederzeit sicher sein, qualitativ hochwertig therapiert und versorgt zu werden. Und schließlich muss die Klinik Ihrer Wahl über einen Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften Ihres Rehabilitationsträgers verfügen.

Alle drei Reha-Kliniken der Hartenstein-Gruppe erfüllen die oben genannten Bedingungen, sind von der DEGEMED zertifiziert und darüber hinaus mehrfach ausgezeichnet.

Können besondere Zuzahlungen gefordert werden?

Leistungsträger wie Renten- oder Krankenversicherer dürfen bei berechtigten Reha-Maßnahmen über den gesetzlich festgelegten Eigenanteil hinaus keine weiteren Zahlungen fordern. Eine Zuzahlungspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Vielmehr gilt das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das heißt: Sie haben gegenüber dem Reha-Träger einen gesetzlichen Anspruch auf die Rehabilitationsleistung.

Was ist, wenn mein Wunsch abgelehnt wird?

Sollte der Rehabilitationsträger Ihren Wünschen nicht entsprechen, so muss er das in einem Bescheid begründen. Aussagen, dass eine bestimmte Klinik für Sie nicht geeignet sei oder nicht belegt werden dürfe, sollten Sie genau überprüfen. Die Klinik Ihrer Wahl wird Sie in der Regel dabei unterstützen, etwaige Einwände zu entkräften. So gerüstet können und sollten Sie einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, um Ihr Wunsch- und Wahlrecht durchzusetzen.

Wunsch- und Wahlrecht ausüben: Formulare zum Vorschlag einer Wunschklinik

Hier finden Sie die Vorlagen zur Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts d. h. zur Auswahl einer bestimmten von Ihnen ausgewählten Klinik.

Sie haben Fragen zum Wunsch- und Wahlrecht für Ihre Reha?

Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versorgen Sie gerne mit allen notwendigen Informationen und unterstützen Sie auch bei der Beantragung Ihrer Reha oder Anschlussheilbehandlung. Rufen Sie uns einfach unter einer der untenstehenden Nummern an.

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