Wie werden medizinische Informationen zwischen Reha-Klinik und Ihrem ambulant behandelnden Arzt weitergegeben?
Rehabilitanden, welche zu einer Anschluss-Rehabilitation (AHB) nach stationärem Aufenthalt in einem Akutkrankenhaus bei uns sind, erhalten zur Entlassung aus unserem Haus einen Kurzarztbrief, welcher die relevanten Informationen zusammenfasst. Sollte bei einem normalen Rehabilitationsverfahren eine dringliche Weitergabe von Informationen notwendig sein, wird ebenfalls ein Kurzarztbrief erstellt. Diesen Kurzarztbrief händigen wir Ihnen am Entlass-Tag aus.
Wesentliche Informationen sind die Rehabilitationsdiagnosen, Besonderheiten des Entlass-Befundes sowie von diagnostischen Maßnahmen in unserer Einrichtung. Therapieempfehlungen hinsichtlich Heil- und Hilfsmitteln sowie medikamentöser Therapie werden hier dokumentiert. Auch die Entlass-Art, also die Information ob Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit besteht, werden hier dem ambulant behandelnden Arzt übermittelt. Dieser stellt das Dokument bei Arbeitsunfähigkeit aus.
Wie werden sozialmedizinische und medizinische Informationen zwischen Reha-Klinik, dem behandelnden Arzt sowie der Deutschen Rentenversicherung weitergegeben?
Ausführlichere Informationen über Ihren stationären oder teilstationären Rehabilitationsverlauf mit sozialmedizinischen und medizinischen Aspekten übermitteln wir im ausführlichen Reha-Entlass-Bericht. Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse in unserem Haus waren, erhalten einen ähnlich aufgebauten Brief, der sich aber auf die medizinischen Sachverhalte konzentriert.
Üblicherweise wird dieser Bericht an die ambulant behandelnden Ärzte, an das zuvor operierende Krankenhaus. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch auch ein eigenes Exemplar zugesandt bekommen.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, die zu Lasten der Deutschen Rentenversicherung bei uns waren, werden im ausführlichen Reha-Entlassungsbericht nach den Richtlinien der DRV beschrieben. Neben den bereits genannten Adressaten erhält die Deutsche Rentenversicherung ein Exemplar des Berichtes. Die medizinischen Informationen werden hier durch sozialmedizinische Sachverhalte ergänzt. Diese beschreiben auch Ihre Perspektiven nach der Zeit in der Reha.
Ist die medizinische Versorgung nach einer Rehabilitation nahtlos organisiert?
Die Verordnung von Medikamenten erfolgt nach der Reha zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. Damit Ihr Hausarzt, bzw. behandelnder Facharzt vor Ort die Medikation nahtlos weiterführen kann, teilen wir bereits im Kurzarztbrief die entsprechenden Informationen und Therapieempfehlungen mit. In medizinisch komplizierten Sachverhalten wird bei Bedarf der persönliche telefonische Kontakt zum ambulanten Kollegen aufgenommen.
Die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln erfolgt nach der Reha ebenfalls zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. Häufig besteht nach dem Reha-Verfahren noch die Notwendigkeit ambulanter Physiotherapie aber auch beispielsweise manueller Lymphdrainage. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass als Ansprechpartner hierfür diejenigen ärztlichen Kollegen sinnvoll erscheinen, die Sie auch langfristig betreuen werden. In den meisten Fällen werden dies Ihre langjährigen ärztlichen Vor-Behandler sein.
Sollte Ihre Versorgungssituation häuslich gefährdet sein, aktivieren wir während des Reha-Aufenthaltes unseren Sozialdienst. Im gemeinsamen Gespräch wird geklärt, inwieweit Sie nach der Reha unterstützende Maßnahmen wie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld benötigen. Dazu ist die Ermittlung eines Pflegegrades notwendig. In diesem Fall wird der Sozialdienst gemeinsam mit Ihnen den Einstufungsantrag ausfüllen. Ggf. nehmen wir Kontakt mit Ihrem behandelnden Hausarzt auf. Ambulante Pflegeleistungen werden zulasten der gesetzlichen Pflegeversicherung verordnet. Auch in diesem Bereich ist es sinnvoll, dies über Ihren langfristigen ärztlichen Behandler zu steuern. Daher nehmen wir bei Bedarf mit Ihrem Hausarzt zur Abstimmung Kontakt auf.
Wie können Kontrolluntersuchungen nach Operationen erfolgen?
Das Vorgehen ist nach operativen Eingriffen leider nicht einheitlich, da wir mit einem großen Spektrum an Operateuren zusammenarbeiten. Viele Kollegen bestellten Sie zur standardisierten Nachuntersuchung nach Total-Endoprothese (TEP) postalisch zu den Routineterminen ein. Manche unserer ärztlichen Kollegen haben bereits für die Zeit nach der Reha mit Ihnen einen Kontrolltermin vereinbart. In vielen Indikationen ist dies auch erforderlich, um den Wiedereinritt ins Erwerbsleben planen zu können. In manchen Fällen hängt das davon ab, wie die persönlichen Umstände während des OP-Verlaufs waren. Daher ist der Operateur in vielen Fällen ein wichtiger Ansprechpartner. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, wenn sie die Frage der Wiedervorstellung am besten während Ihres Akut-Krankenhausaufenthaltes bereits vor Ort klären. Sollte während des Reha-Verlaufes ein Unterstützungsbedarf durch uns notwendig werden, nehmen wir selbstverständlich im Einzelfall gerne mit den kooperierenden Kollegen Kontakt auf.
Welche Entlass-Unterlagen erhalten Sie zum Reha-Ende? Neben dem geschilderten Entlass-Bericht wird jeder Rehabilitandin und jedem Rehabilitanden eine Entlass-Mitteilung ausgehändigt. Bei Menschen im erwerbsfähigen Alter wird hier die Entlass-Art mitgeteilt. Das bedeutet, wir teilen den nachbehandelnden Kollegen mit, inwieweit Sie unsere Einrichtung arbeitsfähig oder arbeitsunfähig verlassen. Die Entlass-Mitteilung enthält darüber hinaus Ihre Aufenthaltsdaten in unserer Reha-Einrichtung. Sie kann ggf. als Aufenthaltsbescheinigung von Ihnen verwenden werden.
Bei Rehabilitanden, welche im Arbeitsverhältnis stehen und uns arbeitsunfähig verlassen, dokumentieren wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine stufenweise Wiedereingliederung sinnvoll ist, bzw. in welchem Zeitfenster. Dies Dokument verbleibt bei uns und wird der Deutschen Rentenversicherung von uns zugesandt.
Wie geht es nach der Reha beruflich weiter?
Ein Ergebnis des Reha-Aufenthaltes ist bei Reha-Verfahren über die Deutsche Rentenversicherung die ärztliche sozialmedizinische Leistungsbeurteilung. Hier treffen wir einen Abgleich zwischen Ihren Funktionseinschränkungen und Befähigungen gegenüber Ihrem persönlichen Leistungsprofil am Arbeitsplatz. Diese Beurteilung treffen wir in erster Linie aus orthopädischer Sicht.
Kann Ihre bisherige Tätigkeit wieder aufgenommen werden, ergeben sich für Sie keine unmittelbaren Konsequenzen. Stellen wir fest, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur in Teilen zuzumuten ist, beraten wir Sie bereits während des Reha-Aufenthaltes ärztlich wie sozialdienstlich über Alternativen und Unterstützungsmöglichkeiten (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, LTA). In diesem Zusammenhang dienen wir im Wesentlichen als Schnittstelle zwischen Ihnen und der Deutschen Rentenversicherung. Ihr Antrag für LTA-Leistungen kann beispielsweise auf eine Reha-Fachberatung der DRV zielen, was in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit zur Findung neuer beruflicher Perspektiven beitragen kann.
Selbstverständlich beraten unserer Ärzte wie Sozialdienstmitarbeiter auch bei besonderen Problemlagen, wie z.B. Nachteilsausgleiche über die Versorgungsämter oder Regelungen der Nahtlosigkeit im Sozialsystem.
Können Sie selber etwas nach der Reha für Ihren Gesundheitszustand und Ihre weitere Entwicklung tun?
Während des Reha-Verlaufes beraten wir Sie in Richtung nachgehender Leistungen. Für manche Rehabilitandinnen und Rehabilitanden kommt eine ambulante Reha-Nachsorge zu Lasten der DRV in Frage (z.B. IRENA). Hierbei gleichen wir mit Ihnen ab, inwieweit an Ihrem Heimatort in einer Fahrreichweite von ca, 30 Min. eine entsprechende Einrichtung vorhanden ist. Wir besprechen mit Ihnen die Behandlungsziele und veranlassen die Maßnahme gemeinsam mit Ihnen. Wesentliches Anliegen an Ihre Reha-Ziele ist unsererseits, dass Sie aus den Anregungen Ihres stationären oder teilstationären Aufenthaltes angeregt werden, Ihren Lebensstil gesundheitsförderlich anzupassen, bzw. bereits geänderte Gewohnheiten zu festigen. Dazu ist Ihr Eigenanteil zur Motivation und Veränderungswillen gefragt. Dementsprechend finden Sie in der Reha-Nachsorge Gruppenangebote, wie Sie diese in der Reha kennengelernt haben.
Wie gestaltet sich der Wiedereintritt ins Erwerbsleben?
Sollte im Falle längerer Arbeitsunfähigkeit eine stufenweise Wiedereingliederung binnen der ersten vier Wochen nach Reha möglich sein, wird unser Sozialdienst gemeinsam mit Ihnen Kontakt beim Arbeitgeber aufnehmen um den schrittweisen Wiedereinstieg in Ihren Beruf zu ermöglichen. Diese Form der Wiedereingliederung fällt in die Zuständigkeit der DRV.
Ab der 5. Woche nach Reha-Aufenthalt fällt die Zuständigkeit in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Stufenplan des schrittweise wieder Rückkehrens an den Arbeitsplatz wird dann über die ambulant tätigen Kollegen gesteuert.
Während der Wiedereingliederung sind Sie formal arbeitsunfähig. Ihre Lohnersatzleistungen erhalten Sie ja nach Zuständigkeit und Dauer der vorherigen Arbeitsunfähigkeit von der DRV beziehungsweise von der Krankenkasse.
Wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen Mut machen und Ihre Zeit nach dem Reha-Aufenthalt klarer erscheinen lassen. Gerne besprechen wir Ihre persönliche Situation im Rahmen des Reha-Aufenthaltes mit Ihnen.